Amsterdam

Peter

Habermehl

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Prozessrecht, Haftungsrecht

Over Peter Habermehl

Peter Habermehl is gespecialiseerd in ondernemingsrecht en beroepsaansprakelijkheid. Hij staat ondernemers en bedrijven bij die te maken hebben met zakelijke geschillen, waarbij vaak banken, verzekeraars of curatoren zijn betrokken.

Daarnaast adviseert en procedeert hij over de aansprakelijkheid van professionals, zoals advocaten, notarissen en accountants wegens beroepsfouten. Verder staat hij van oudsher werkgevers en werknemers bij in arbeidszaken.

About Peter Habermehl

Peter Habermehl ist auf Gesellschaftsrecht und Berufshaftpflicht spezialisiert. Er vertritt Unternehmer und Unternehmen bei Handelsstreitigkeiten, an denen häufig Banken, Versicherungen oder Treuhänder beteiligt sind.

Darüber hinaus berät und vertritt er die Haftung von Berufsträgern wie Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern für berufliche Fehler. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in arbeitsrechtlichen Fällen.

Über Peter Habermehl

Peter Habermehl ist auf Unternehmensrecht und Fragen der Berufshaftung spezialisiert. Er unterstützt Unternehmer und Unternehmen, die sich mit geschäftlichen Streitigkeiten konfrontiert sehen, häufig mit Banken, Versicherern oder Insolvenzverwaltern.

Darüber hinaus berät und prozessiert er hinsichtlich der Haftung von Freiberuflern für Berufsfehler, wie z.B. von Anwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern. Ferner unterstützt er von jeher Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Arbeitsrechtsverfahren.

Rechtsgebiete / Fachgebiete

Arbeitsrecht
Unternehmensrecht
Prozessrecht
Haftungsrecht
Funktion
Rechtsanwalt
Anwalt seit
1991
Standorte
Amsterdam
Sprachen
Niederländisch, Englisch
Gerichtsbarkeiten
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Prozessrecht, Haftungsrecht

Ausbildung

  • Universität Leiden und Universität Amsterdam

Beispiele aus der Praxis

  • Smokehouse/Culimer, über die Rechtmäßigkeit eines „provozierten“ Anfalls und dessen Aufhebung.
  • Rainbow/Receiver, in dem der Oberste Gerichtshof die Identifizierungsmöglichkeiten eingeschränkt hat.
  • Rotkreuzkrankenhaus/Te Riet, über die Nachwirkungen von Tarifverträgen bei der Übertragung eines Unternehmensteils.
  • Smit/Van Hees qq, zur Gültigkeit von Mehrwertvereinbarungen.
  • Staalbankiers/Elko, in dem der Oberste Gerichtshof über das Verhältnis zwischen zwingenden gesellschaftsrechtlichen Regeln und Angemessenheit und Fairness entschied.

Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten

  • Verband für Unternehmensstreitigkeiten

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