Arbeitsrecht

Wir beraten deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen, sowie auch deren Filialen in den Niederlanden in allen Fragen des niederländischen Arbeitsrechts, sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Die Beratung kann in deutscher Sprache erfolgen.

Arbeitsrecht in den Niederlanden

Das niederländische Arbeitsrecht ist umfangreich und kompliziert. Teilweise weist das niederländische Arbeitsrecht ganz erhebliche Unterschiede zu anderen nationalen Rechtssystemen auf. Bei ausländischen Arbeitgebern und -nehmern kommen daher häufig Fragen zu den anwendbaren Vorschriften auf Arbeitsverhältnisse auf, bei denen wir Sie gern unterstützen.

Kündigungsschutz in den Niederlanden

Eine der Besonderheiten des niederländischen Arbeitsrecht ist im Kündigungsschutz begründet. In den Niederlanden muss die lokale Arbeitsbehörde „UWV“ zunächst eine Kündigungserlaubnis („ontslagvergunning“) erteilen, bevor eine betriebsbedingte Kündigung möglich ist. Eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung ist nur im Wege der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Richter möglich („ontbindingsprocedure“). In den Niederlanden hat sich aufgrund dieser erheblichen Hürden eine umfassende Tradition der einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses entwickelt.

Reorganisation in den Niederlanden

Wenn Kosteneinsparungen anstehen, muss sich häufig (auch) von Personal getrennt werden. Bei einer betriebsbedingten Reorganisation in den Niederlanden führt kein Weg an der  Arbeitsbehörde „UWV“ vorbei, die jede Kündigung zunächst genehmigen muss („ontslagvergunning“). Neben einer ausführlichen Begründung des Kündigungsgrundes, die erheblichen Beweisanforderungen unterliegt, ist auch eine umfassende Prüfung der Sozialverträglichkeit erforderlich. Der Arbeitgeber muss ferner nachweisen, dass für den Arbeitnehmer keine anderweitige Einsetzbarkeit besteht.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in den Niederlanden

Ein weiterer markanter Unterschied liegt in der Behandlung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall. Zunächst benötigt der Arbeitnehmer kein ärztliches Attest, um sich krankzumelden und hat darüber hinaus Recht auf eine zweijährige Lohnfortzahlung, die ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Erst nach zwei Jahren springt der Staat ein, sofern der Arbeitgeber alles dafür getan hat, den Arbeitnehmer wieder in die Arbeitswelt zu reintegrieren. Hinzu kommt, dass der kranke Arbeitnehmer in den Niederlanden absoluten Kündigungsschutz genießt.

Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in den Niederlanden beraten Sie gern

Als Arbeitgeber in den Niederlanden ist eine gute Rechtsberatung essenziell. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten seit über 20 Jahren deutsch(sprachig)e Arbeitgeber mit Personal in den Niederlanden in allen Fragen des niederländischen Arbeitsrechts. Angefangen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Beratung bei Krankmeldungen oder Kündigungen bis hin zur Durchführung von umfangreichen Reorganisationen. Wir beraten auch regelmäßig deutsche Insolvenzberater, die mit Personal in den Niederlanden konfrontiert werden. Da wir ebenfalls mit dem deutschen Arbeitsrecht vertraut sind, kennen wir Ihren Erwartungshorizont. Wir setzen gezielt dort an, wo Ihre Kenntnisse aufhören.

Haben Sie Fragen zum niederländischen Arbeitsrecht? Bitte wenden Sie sich unverbindlich an uns oder rufen Sie uns an unter +31 (0)20-5747443 (deutsches Sekretariat).

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