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Das Haftungsrecht befasst sich mit Schäden und Schadenersatz. Deshalb ist das Haftungsrecht ein weites Rechtsgebiet, in dem sich unsere Abteilung für Haftungsrecht auf mehrere Bereiche spezialisiert hat: Unsere Anwälte für Haftungsrecht richten sich insbesondere auf Berufs- und Personenschäden. Außerdem gibt es in unserer Abteilung spezialisierte Unterabteilungen für Betrugsfälle und Versicherungsangelegenheiten. Als Team betreuen unsere Anwälte auch regelmäßig Massenklagen.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne: Unter Berufsschäden versteht man den Schaden, den ein Geschädigter infolge eines beruflichen Fehlers erleidet. Sie haben als Anwalt eine Frist verpasst, als Notar die Absichten Ihrer Klienten in einer Urkunde nicht eindeutig formuliert oder als Hypothekenberater die Nettoraten allzu günstig dargestellt? Dabei brauchen Sie nicht böswillig gehandelt zu haben. Aber der Geschädigte darf keinesfalls auf dem Schaden sitzen bleiben. Wer muss in solchen Fällen für den Schaden und die Kosten aufkommen? Die Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler macht, ist in der Regel versichert.
Berufliches Fehlverhalten kommt häufig vor. Unsere Anwälte unterstützen dabei sowohl den Geschädigten als auch den Schadensverursacher bzw. dessen Versicherer bei zivilrechtlichen Schadenersatzklagen und in häufig damit verbundenen Disziplinarverfahren. Oft geht es dabei um die (Schlecht-)Leistung von Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Architekten, Steuerberatern, Tierärzten, Gerichtsvollziehern, Maklern, Notaren, Patentanwälten, Gutachtern und Gesundheitsdienstleistern. Die Mitglieder all dieser Berufsgruppen unterliegen auch einem eigenen Disziplinarrecht. Erfahrungsgemäß machen zudem Finanzberater und Geschäftsführer von Gesellschaften oft Fehler. Ihr Fall ist bei uns in guten Händen.
Schaden kann auch infolge einer Verletzung an Leib und Leben entstehen, der sogenannte Personenschaden. Kann ein anderer für diesen Schaden haftbar gemacht werden, kommt das Personenschadensrecht ins Spiel. In unserer Praxis geht es dabei zumeist um Schaden infolge eines Verkehrs- oder Betriebsunfalls oder eines Behandlungsfehlers. In bestimmten Fällen können Hinterbliebene einen sogenannten Schock- und Affektionsschaden geltend machen.
Das Personenschadensrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet mit eigenen Spielregeln. Dazu zählt auch, dass die Anwaltskosten meistens vollumfänglich vom Verursacher bzw. dessen Versicherung ersetzt werden, wodurch unser Rechtsbeistand für Geschädigte und Opfer in den meisten Fällen kostenlos ist. Für Betroffene von Personenschäden haben wir dazu eine separate Website eingerichtet - wegen der Besonderheiten dieses Rechtsgebiets und um unseren Mandanten einen guten, zugänglichen Service zu bieten. Dort finden Sie viele Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Ganz nach unserem Motto: „Keine Sorge, wir übernehmen das“.
Schaden entsteht manchmal leider nicht unbeabsichtigt. In unserer Praxis behandeln wir regelmäßig Betrugs- und Täuschungsfälle, in denen Schäden vom Schädigenden („Täter“) in Kauf genommen werden
oder sogar beabsichtigt sind. In den letzten Jahren verzeichnen wir einen Anstieg beim Internetbetrug sowie bei unlauteren Geschäftspraktiken, Anlagebetrug und dem sogenannten Boiler-Room-Betrug. Der Geschädigte investiert dabei in Produkte, die es gar nicht gibt, oder die anders sind als vorgegeben. Die Inanspruchnahme zwecks Erstattung des Geldes ist in diesen Fällen nicht immer einfach, gehört aber zum absoluten Schwerpunkt unserer Arbeit. Außerdem sind wir im Laufe der Jahre recht geschickt darin geworden, herauszufinden, wo das Geld geblieben ist. Dazu arbeiten wir mit vielen anderen Beteiligten und Stellen zusammen.
Beim Thema Schaden und Schadenersatz spielt auch die Versicherung eine Rolle. Grundsätzlich können alle Risiken im Leben versichert werden. Manchmal wollen Versicherungen die versicherte Deckung jedoch nicht gewähren oder aus bestimmten Gründen nicht leisten. In all diesen Fällen kommt es mitunter zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen es nicht selten um hohe Beträge geht. Wir vertreten sowohl Versicherte als auch Versicherungen.
Unsere Anwälte beraten Sie sorgfältig, fachkundig und verschreiben sich ganz Ihrer Sache. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Nicht einmal einer unserer größten, aber einer unserer erfreulichsten Fälle war der einer Privatperson aus dem Raum Utrecht in den Niederlanden. Eine Frau mittleren Alters fiel auf eine Anzeige in den sozialen Medien herein und geriet so in das Netz eines zypriotischen Handelsmaklers. Die Frau investierte ohne ihr Wissen in hochriskante Finanzprodukte und wurde dazu von einem Account Manager des Handelsmaklers ‘beraten’. Bei diesen Geschäften verlor sie 350 000 Euro. Wir prozessierten in mehreren Ländern und bekamen schließlich vom Obersten Gerichtshof der Niederlande - dem höchsten Gericht unseres Landes - Recht: Der Makler hatte sich schuldhaft unlauterer Geschäftspraktiken bedient. Außerdem hatten wir ein deutsches Bankkonto des Handelsmaklers pfänden lassen. So bekam unsere Mandantin vier Jahre später ihr gesamtes Geld und noch etwas mehr zurück.
Anoniem
Alexander van Ketwich Verschuur
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