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Bij Van Diepen Van der Kroef begrijpen we de complexiteit van de vastgoed- en bouwsector. Wij zijn een vertrouwde juridische partner voor degenen die actief zijn in de vastgoed- en bouwwereld.
Ons toegewijde team van circa 20 vastgoed- en bouwrechtadvocaten bestaat uitsluitend uit specialisten. Wij begeleiden bij het opstellen van overeenkomsten en adviseren over (dreigende) geschillen. Zowel civiele procedures bij de rechter als met arbitrageprocedures, bij zowel bij de Raad van Arbitrage in bouwgeschillen als bij het NAI.
Wij kunnen u ook uitstekend adviseren in het huurrecht. Weigert uw verhuurder gebreken te herstellen en wilt u herstel en huurprijsvermindering? Betaalt uw huurder de huur niet meer en wilt u de huurovereenkomst beëindigen en het gehuurde ontruimen? Is de huurprijs voor uw winkelruimte of restaurant nog wel marktconform? Wilt u een ander in uw plaats stellen? Wij begrijpen uw belangen en kennen de wegen om uw doelen te bereiken.
Onze expertise gaat verder dan alleen het civielrechtelijk vastgoed en bouw. We bieden ook uitgebreide ondersteuning op het gebied van bestuursrecht (omgevingsvergunningen).
Door de omvang van ons team en doordat we werken vanuit verschillende vestigingen is er altijd wel een advocaat te vinden die past bij uw zaak qua expertise of werkgebied. We denken niet alleen juridisch, maar bieden vooral praktische oplossingen op maat en denken strategisch met u mee. Neem vandaag nog contact met ons op en ontdek hoe wij u kunnen helpen uw doelen te bereiken.
Wij hebben kennis en ervaring onder meer inzake:
Heeft u juridisch advies nodig? Wij helpen u graag. Neem contact op met een van onze advocaten gespecialiseerd in vastgoed en huurrecht.
As we understand the complexity of the real estate and construction sectors, Van Diepen Van der Kroef is a trusted legal partner for those operating in the real estate and construction world.
Our dedicated team of around 20 real estate and construction lawyers consists exclusively of specialists. We assist in drafting agreements and advising on actual and impending disputes - in both civil proceedings in court and arbitration proceedings, before both the Arbitration Board for the Building Industry and the NAI.
We are also in an excellent position to advise you on tenancy law. A landlord may be refusing to repair defects and you may be seeking repairs and a rent reduction. Your tenant may have stopped paying the rent and you may want to terminate the lease and have the leased property vacated. You may wonder whether the rent for your retail space or restaurant is still in line with the market. Or you may want to be substituted by another party. We understand your interests and know how to achieve your goals.
Our expertise goes beyond civil law real estate and construction. We also offer comprehensive support in the field of administrative law (environmental permits).
Due to the size of our team and because we work from different offices, there is always a lawyer who has the right expertise or field of work for your case. We not only consider the legal aspects, but, above all, we offer practical, tailor-made solutions and contribute to your strategic discussions. Contact us today and find out how we can help you achieve your goals.
Do you need legal advice? We would be delighted to help. Contact one of our lawyers who specialise in real estate and tenancy law.
Die Anwälte von Van Diepen Van der Kroef verstehen die Komplexität der Immobilien- und Baubranche. Deshalb sind wir ein zuverlässiger juristischer Partner für alle, die in dieser Branche tätig sind.
Unser engagiertes Team von rund 20 Anwälten für Immobilien- und Baurecht besteht ausschließlich aus Spezialisten. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und beraten Sie bei (drohenden) Streitigkeiten, sowohl in Zivilverfahren vor Gerichten als auch in Schiedsverfahren bei der Schiedsstelle für das Baugewerbe (Raad van Arbitrage in bouwgeschillen) und dem NAI (niederländisches Schiedsinstitut).
Zudem beraten wir Sie fachkundig zum Mietrecht. Ihr Vermieter weigert sich, Mängel zu reparieren, und Sie wünschen eine Reparatur und Mietsenkung? Ihr Mieter zahlt die Miete nicht mehr und Sie möchten den Mietvertrag kündigen und die Mietsache räumen lassen? Ist die Miete für Ihr Ladenlokal oder Restaurant noch marktkonform? Möchten Sie, dass jemand anderes an Ihre Stelle tritt? Wir verstehen Ihre Interessen und wissen, wie Sie Ihre Ziele erreichen können.
Unser Fachwissen geht über die zivilrechtliche Immobilien- und Baubranche hinaus. Wir unterstützen Sie auch umfassend in verwaltungsrechtlichen Fällen (z.B. Baugenehmigungen).
Vorteilhaft für Sie: Wir haben ein großes Team an Anwälten und arbeiten von mehreren Niederlassungen aus. So finden Sie bei uns immer einen Anwalt, dessen Fachkenntnisse oder Arbeitsgebiet auf Ihren Fall zugeschnitten sind. Und wir denken nicht nur juristisch, sondern bieten vor allem praktische, individuelle Lösungen und beraten Sie strategisch. Sie haben Interesse? Melden Sie sich bei uns und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen können.
Wünschen Sie eine rechtliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne. Setzen Sie sich mit einem unserer auf Immobilien- und Mietrecht spezialisierten Anwälte in Verbindung.
Les transactions et les litiges dans le domaine du droit immobilier et du droit de la location impliquent généralement de nombreuses législations complexes.
Il est indispensable d’être bien conseillé, les avocats de Van Diepen Van der Kroef entretiennent des connexions étroites avec des agents immobiliers, des notaires et des chefs de projets. Nos avocats possèdent des connaissances solides et actualisées non seulement dans ce domaine juridique, mais aussi sur le marché local, les parties impliquées et les pratiques.
Nous assistons notamment les sociétés de développement de projets, les entreprises de construction, les sous-traitants, les donneurs d’ordre, les syndicats de copropriété, les propriétaires immobiliers, les agents immobiliers, les gestionnaires, les communes et les particuliers
Nous disposons de connaissances spécialisées et d’expérience, entre autres dans les domaines suivants :
Vous avez des questions sur le droit néerlandais immobilier et locatif ? N’hésitez pas à contacter Maître Wiebke Bonnet-Vogler, Avocate.
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Die goldene Regel für zusätzliche Arbeiten, die kürzlich vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde, lautet, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber jederzeit unverzüglich darüber informieren muss, dass zusätzliche Arbeiten zu einer zusätzlichen Zahlung führen müssen. Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Gefahr, dass Ihr Anspruch auf Nachzahlung erlischt (der Oberste Gerichtshof ist hier sehr streng). Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs ist es nicht so sehr erforderlich, dass sofort genau angegeben wird, wie viel Nachzahlung zu leisten ist; Entscheidend sei, so das Oberste Gericht, dass der Auftraggeber sich sofort darüber im Klaren sei, dass die Mehrarbeit eine zusätzliche Vergütung erfordere.
Mit anderen Worten: Sobald Sie mit zusätzlichem Aufwand konfrontiert werden, ist es wichtig, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, dass das Budget abgezogen werden muss (und beispielsweise darauf hinzuweisen, dass Sie den Kunden darüber detaillierter informieren werden). Wir empfehlen Ihnen dringend, dies (auch) schriftlich zu tun. Andernfalls könnte es möglicherweise zu Beweisproblemen kommen; Wenn Sie nur verbal kommunizieren, ist es schwieriger nachzuweisen, dass Sie das richtige Signal gegeben haben.
Es ist wichtig, auch den Auftragnehmer schnellstmöglich auf die von ihm begangenen oder zu vertretenden Fehler hinzuweisen. Hat der Auftragnehmer die Arbeiten noch nicht abgeschlossen, liegt das Risiko beim Auftragnehmer. Sind die Arbeiten abgeschlossen, läuft aber noch die Wartungsfrist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Mängel auf seine Kosten zu beheben. Ist das Werk fertiggestellt und die Wartungsfrist abgelaufen, geht das Werk auf Gefahr des Auftraggebers über, es sei denn, es liegen versteckte Mängel vor oder es wurde eine Garantie für das Werk übernommen.
Bei der Mängelrüge ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Die Dauer der Einhaltungsfrist hängt von den Umständen ab. Ein relevanter Umstand ist die Zeit, die der Schuldner bis zur Mahnung hatte vorbereiten müssen. Artikel 7:761 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass jeder Rechtsanspruch wegen eines Mangels an der fertiggestellten Arbeit zwei Jahre nach dem Einspruch des Auftraggebers in dieser Hinsicht verjährt. Es ist möglich, diesen Zeitraum zu unterbrechen (sprich: verlängern). Soweit auf den Bauvertrag die UAV 2012 Anwendung findet, sieht Ziffer 12 für versteckte Mängel vor, dass der Rechtsanspruch des Auftraggebers unzulässig ist, wenn er fünf Jahre nach dem Tag der Lieferung oder, wenn eine Wartungsfrist besteht, am Tag nach deren Ablauf geltend gemacht wird jener Zeit. Dabei handelt es sich um eine Verfallsklausel, die – anders als eine Verjährungsfrist – nicht unterbrochen werden kann. Ablauffristen werden vom Richter von Amts wegen festgelegt. Dies bedeutet, dass unabhängig davon, ob sich der Auftragnehmer auf eine Verjährungsfrist beruft, der Richter selbst beurteilt, ob diese Verjährungsfrist gilt. Daher ist es wichtig, die Fristen genau im Auge zu behalten und angemessen zu reagieren.
Wir machen oft die Erfahrung, dass (auch) der Versicherer des Kunden in Anspruch genommen werden kann. Denken Sie zum Beispiel über eine Gebäude- und Hausratversicherung für den Fall von Undichtigkeiten nach. Ob dies möglich ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Wir machen oft die Erfahrung, dass (auch) der Versicherer des Kunden in Anspruch genommen werden kann. Denken Sie zum Beispiel über eine Gebäude- und Hausratversicherung für den Fall von Undichtigkeiten nach. Ob dies möglich ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
UAV 2012 steht für die Einheitlichen Verwaltungsbedingungen für die Ausführung von Arbeiten und technischen Installationsarbeiten 2012. Hierbei handelt es sich um einen Standardsatz administrativer Bedingungen, der in den Niederlanden häufig für oft größere und komplexere Bauprojekte verwendet wird. Die UAV 2012 regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauvorhaben.
Die UAV 2012 enthält Regelungen zu einer Vielzahl von Themen, wie z. B. der Ausführung der Arbeiten, den Pflichten des Auftragnehmers und des Auftraggebers, Änderungen der Arbeiten, Mehr- und Minderarbeiten, Lieferung und Streitigkeiten. Diese Bedingungen sollen einen klaren und ausgewogenen Rahmen für die Durchführung von Bauvorhaben schaffen, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert sind. Das UAV 2012 wird häufig von Regierungen und im privaten Sektor eingesetzt und ist ein Nachfolger früherer Versionen, wie zum Beispiel des UAV 1989.
Es ist wichtig, was gemietet wird und wie lange es gemietet wird. Der Mietvertrag für einen Mietwagen oder ein Ferienhaus, der für „einen bestimmten Zeitraum“ (zum Beispiel 1 Woche) gemietet wird, muss nicht gekündigt werden. Ein solcher Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Wenn Sie den Mietwagen oder das Ferienhaus jedoch „auf unbestimmte Zeit“ mieten, muss der Mietvertrag gekündigt werden.
Für bebaute Immobilien wie Wohnungen, Einzelhandelsflächen (einschließlich Cafés und Restaurants) und Büroräume/sonstige Geschäftsräume gelten besondere gesetzliche Regelungen. Grundsätzlich gilt, dass das Mietverhältnis einer bebauten Immobilie unter Berücksichtigung einer gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden muss.
Für Einfamilienhäuser und Einzelhandelsflächen, die weniger als zwei Jahre vermietet sind, und für nicht-eigenständige Wohnungen (Zimmer), die weniger als fünf Jahre vermietet sind, gibt es (noch) einige Ausnahmen für den Vermieter: Er muss nur dem Mieter mitteilen, dass die Miete nicht fortgeführt wird. Der Mieter muss einen solchen Mietvertrag stets kündigen.
Darüber hinaus können Vermieter von Eigenheimen und Einzelhandelsflächen nur dann kündigen, wenn ein gesetzlich geregelter Kündigungsgrund vorliegt. Beispiele hierfür sind schlechte Mietverhältnisse, dringende Privatnutzung oder die Umsetzung eines Bebauungsplans.
Eine Kündigung ist nicht erforderlich, wenn Mieter und Vermieter den Mietvertrag einvernehmlich kündigen.
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