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August 20, 2021
/  Dr. Wiebke Bonnet-Vogler

Wettbewerbsverbot in den Niederlanden

Ein Wettbewerbsverbot ist eine in den Arbeitsvertrag aufgenommene Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wonach der Arbeitnehmer in seiner Freiheit eingeschränkt ist, nach Beendigung des Arbeitsvertrags Tätigkeiten auszuüben, die mit denen des Arbeitgebers konkurrieren. In den Niederlanden sind solche Klauseln prinzipiell nur in unbefristeten Arbeitsverträgen zulässig.

Wettbewerbsverbot in befristeten Arbeitsverträgen

Ein Wettbewerbsverbot in einem befristeten Arbeitsvertrag ist in den Niederlanden unabhängig von der vereinbarten Dauer unwirksam. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur möglich, wenn der Arbeitsvertrag eine Laufzeit von mehr als sechs Monaten hat und der Arbeitgeber die Aufnahme einer solchen Klausel in den Arbeitsvertrag mit der Notwendigkeit des Schutzes grundlegender wirtschaftlicher und betrieblicher Interessen rechtfertigen kann. Der Grund für das Wettbewerbsverbot muss dann ausdrücklich im Text der Klausel genannt werden. Aus der niederländischen Rechtsprechung ergibt sich, dass es in der Praxis fast unmöglich ist, ein Wettbewerbsverbot in einem befristeten Arbeitsvertrag so zu begründen, dass es einer richterlichen Kontrolle standhält.

Keine Entschädigungspflicht

In den Niederlanden ist der Arbeitgeber, anders als z.B. in Deutschland, nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer während der Geltungsdauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung zu zahlen. Der Arbeitgeber ist daher zu keiner Entschädigung aufgrund des Wettbewerbsverbots verpflichtet. So kann ein Arbeitgeber in den Niederlanden im Prinzip ein Wettbewerbsverbot in einen unbefristeten Arbeitsvertrag aufnehmen, ohne dass dies für ihn finanzielle Folgen hat.

In der Regel ist ein Wettbewerbsverbot mit einer Vertragsstrafe verbunden, die sowohl eine Strafe für jeden Verstoß als auch eine zusätzliche Strafe für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, vorsieht.

Wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen möchte und der Meinung ist, dass das Wettbewerbsverbot seine Arbeitsfreiheit zu sehr einschränkt, kann er den Richter ersuchen, das Wettbewerbsverbot zu lockern oder es sogar ganz aufzuheben.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Anwälte.

Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet Vogler

Hinweis/Haftungsausschluss:

Der Inhalt dieser Website dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar und kann ein Gespräch in unserer Kanzlei oder eine schriftliche Konsultation nicht ersetzen, die es uns ermöglichen, alle Aspekte der Fragestellung des Mandanten mit ihm zu analysieren und in Dialog zu treten.

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