Mergers & Acquisitions

 

Komplexe Transaktionen im Bereich M&A in den Niederlanden erfordern nicht nur ein hohes Maß an Vertrauen zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, sondern machen auch innovative Kompetenz und Kreativität unerlässlich. Unsere deutschsprachigen Anwälte kennen die kulturellen Unterschiede zwischen den Niederlanden und Deutschland und stehen Ihnen bei Ihrem grenzüberschreitenden M&A-Prozess beratend zur Seite. Dabei zeigen wir Ihnen in deutscher Sprache die erheblichen Unterschiede zwischen dem niederländischen und dem deutschen Rechtssystem auf.

Häufig arbeiten unsere M&A-Anwälte in einem multidisziplinären Team mit Kanzleikollegen, die auf andere Rechtsgebiete wie beispielsweise UnternehmensrechtArbeitsrechtImmobilien oder IP/IT spezialisiert sind. Bei internationalen Transaktionen können Sie nicht nur auf unsere perfekt zweisprachigen Anwälte zählen, wir können außerdem auf unser weltweit enges Netzwerk aus führenden, unabhängigen Kanzleien zurückgreifen.

Schwerpunkt Fusion und Übernahme

Bei einer geplanten Fusion oder Übernahme profitieren deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen neben den spezialisierten Kenntnissen unserer Anwälte in diesem Bereich ebenfalls von einer engen Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk aus Wirtschaftsprüfern, Steuerexperten, Notaren und Corporate Finance-Spezialisten. Ein solches Team können wir auch für Sie zusammenstellen.

Wir verfügen über Fachwissen und Erfahrung u.a. zu den folgenden Themen in den Niederlanden:

  • Begleitung des gesamten Transaktionsprozesses von Absichtserklärung bis Abschluss
  • M&A-Transaktionen in den Niederlanden wie beispielsweise Übernahmen, Beteiligungen, Joint Ventures, Asset Deals, Aktiva/Passiva-Transaktionen, Management Buy-out oder Management Buy-in (MBO/MBI)
  • Controlled auctions nach niederländischem Recht
  • Finanzierung in den Niederlanden
  • Verhandlungsprozesse in den Niederlanden
  • Abfassung vertraglicher Vereinbarungen wie beispielsweise Geheimhaltungserklärung, Letter of Intent (LoI), Memorandum of Understanding (MoU) oder Term Sheet nach deutschem und niederländischem Recht
  • Vornahme oder Begleitung von Due-Diligence-Prüfungen beim deutschen oder niederländischen Käufer bzw. Verkäufer
  • Abfassung von Kaufverträgen nach niederländischem oder deutschem Recht, wie beispielsweise ein Share-Purchase-Agreement (SPA)
  • Abfassung von Garantieerklärungen, Haftungsbefreiungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Gesellschafterverträge
  • Zusammenschlüsse (Joint Venture-Verträge und strategische Allianzen)
  • Vorbereitung des Unternehmens auf eine M&A-Transaktion in den Niederlanden, z.B. eine Neustrukturierung oder Reorganisation

 

Haben Sie Fragen zum Thema M&A? Bitte wenden Sie sich unverbindlich an Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, Rechtsanwältin & Advocaat.