Der Erwerb eines niederländischen Unternehmens oder einer Beteiligung an einem solchen durch einen Anteilskauf (Share Deal) bietet deutschen Investoren interessante Möglichkeiten, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und die Berücksichtigung einer Reihe rechtlicher Besonderheiten. In der Regel geht es um Anteile an einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten Vennootschap, B.V., vergleichbar mit der deutschen GmbH) oder einer niederländischen Aktiengesellschaft (Naamloze Vennootschap, N.V., vergleichbar mit der deutschen AG).Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte haben viel Erfahrung mit der Beratung deutsch(sprachig)er Mandanten, die Anteile an einem niederländischen Unternehmen erwerben möchten.
Die wichtigsten Schritte und Aspekte beim Erwerb eines Unternehmens in den Niederlanden werden im Folgenden erläutert.
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Verhandeln mit niederländischen Geschäftspartnern
Wer die (rechts)kulturellen Unterschiede in den Verhandlungsstrategien zwischen Deutschland und den Niederlanden unterschätzt, riskiert finanzielle Einbußen. Niederländer gelten als äußerst geschickte Verhandler und legen großen Wert auf eine angenehme Gesprächsatmosphäre, während sich Deutsche stärker auf sachliche Inhalte konzentrieren und ein rasches Vorankommen bevorzugen. Besonders bei Preisverhandlungen existieren auf beiden Seiten bestimmte Muster, deren Kenntnis die Einschätzung finanzieller Grenzen erleichtert. Die vielfältigen Unterschiede in den Verhandlungsansätzen beider Länder können sich positiv auf das Ergebnis auswirken, wenn man sie versteht und berücksichtigt.
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Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) und Geheimhaltungsvereinbarung in den Niederlanden
Im Rahmen der Vorbereitung des Kaufs von Anteilen eines niederländischen Unternehmens wird in der Regel zunächst eine Geheimhaltungsvereinbarung und Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) zwischen dem potenziellen Verkäufer und dem interessierten Käufer geschlossen. Die LOI kann recht detaillierte Bestimmungen enthalten, bis hin zu Wettbewerbsverbotsklauseln, Garantien und konkreten Sicherheiten, die in Zukunft zu leisten sind.
Darüber hinaus enthält die Absichtserklärung zu einem Anteilskauf in der Regel den Zeitplan für die Due-Diligence-Prüfung und den vereinbarten, aber bedingten Kaufpreis. Es ist daher wichtig, die LOI sorgfältig vorzubereiten.
Solche Vereinbarungen sollten grundsätzlich mit einer Vertragsstrafe versehen werden, da ein späterer Schadensnachweis oft schwierig ist.
Bisweilen werden in einer Letter of Intent – entgegen dem Namen – bereits verbindliche Vereinbarungen getroffen. Dabei wird häufig übersehen, wesentliche Bedingungen wie den Unternehmenskaufpreis von einer erfolgreichen Due Diligence aus Sicht des Käufers abhängig zu machen.
Außerdem fehlt in diesen Verträgen häufig eine Regelung zum anwendbaren Recht oder Gerichtsstand. Es ist sehr empfehlenswert, Recht und Gerichtsstand nicht zu trennen, also beispielsweise nicht deutsches Recht zu wählen und gleichzeitig Amsterdam als Gerichtsstand zu bestimmen.
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Besonderheiten der Bewertung von Unternehmen in den Niederlanden
Die Bewertung von Anteilen erfolgt häufig durch Multiplikation des EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) mit einem Multiplikator auf Cash & Debt Free-Basis. Der Multiplikator hängt stark von den individuellen Umständen des Zielunternehmens ab, wie z. B. der Marktposition, dem Markenwert oder dem Entwicklungspotenzial. Bei der Berechnung des Cash & Value Debt Free ist neben der Qualifizierung der liquiden Mittel und der Verschuldung häufig auch Gegenstand von Diskussionen.die Höhe des normalisierten Betriebskapitals.
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Rechtliche Due Diligence in den Niederlanden
Im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence muss das niederländische Unternehmen einer gründlichen Prüfung durch spezialisierte Anwälte unterzogen werden. Abhängig vom Umfang der geplanten Transaktion und den jeweiligen Risiken kann die rechtliche Due Diligence sich auch auf eine sogenannte Red Flag-Untersuchung beschränken.
Diese rechtliche Prüfung von Unternehmen umfasst in der Regel das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das (materielle) Vertragsrecht, Immobilienrecht, Rechte des geistigen Eigentums, Rechtsstreitigkeiten und sowie gegebenenfalls eher außergewöhnliche Rechtsgebiete wie Umweltrecht oder Wettbewerbsrecht.
In den Niederlanden ist besonders auf arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu achten, da diese von den in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen können. Mietverträge und sogenannte „Change of Control”-Klauseln in Liefer- oder Kreditverträgen müssen ebenfalls sorgfältig geprüft werden, um Risiken zu identifizieren, die gegebenenfalls im Kaufvertrag berücksichtigt werden müssen. Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung führen in der Regel eher zu entsprechenden Garantien, Entschädigungen und Sicherheiten als zu einer Änderung des Kaufpreises.
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Garantien im niederländischen Anteilskaufvertrag
Der Kaufvertrag muss umfassende Garantien enthalten, die auf das Geschäft der Zielgesellschaft zugeschnitten sind, sowie spezifische Entschädigungen, die auf den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung basieren. Dazu gehören insbesondere Garantien in Bezug auf:
- die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen
- die Jahresabschlüsse und die Buchhaltung
- Steuerangelegenheiten
- Unternehmenseigentum und Geschäftstätigkeiten
- Immobilien
- Versicherungen
- Rechte an geistigem Eigentum
- Vertragsbeziehungen
- Personal und Sozialabgaben/Renten
- staatliche Vorschriften
Es ist unerlässlich, Garantien und Entschädigungen sorgfältig an die üblichen oder im Rahmen der Due Diligence identifizierten Risiken anzupassen.
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Notarielle Urkunde über den Kauf von Anteile in den Niederlanden
Obwohl in den Niederlanden der Vertrag über den Kauf von Anteilen eines Unternehmens keinen formellen Anforderungen unterliegt, ist für die dingliche Übertragung der Anteile selbst eine notarielle Urkunde erforderlich. Ohne diese notarielle Urkunde ist die Übertragung der Anteile rechtlich ungültig.
Der Notar überprüft die Identität der Parteien, erstellt die Übertragungsurkunde und sorgt für die Eintragung in das niederländische Handelsregister.
Die notarielle Urkunde ist obligatorisch und kann nicht durch eine einfache privatschriftliche Vereinbarung ersetzt werden.
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Zahlung des Kaufpreises
In der Praxis wird häufig vereinbart, dass der Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen geleistet wird. Üblicherweise erfolgt die Verwahrung des Kaufpreises oder eines Teils davon auf einem sogenannten Escrow Account in den Niederlanden. In diesem Fall wird der Betrag nicht unmittelbar in voller Höhe ausgezahlt, sondern zunächst getrennt bei einem Notar oder einer Bank verwaltet. Die Auszahlung des Kaufpreises erfolgt in der Regel sukzessive, beispielsweise in Form eines bestimmten Prozentsatzes nach Vertragsabschluss oder bei Eintritt weiterer vertraglich definierter Ereignisse wie dem Erhalt einer Genehmigung oder eines bestimmten Auftrags.
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Rolle des Betriebsrats beim Kauf von Anteilen in den Niederlanden
Wenn es in dem zu erwerbenden Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser das Recht, bei einer Übernahme konsultiert zu werden. Der Betriebsrat muss frühzeitig informiert werden, damit er vor der geplanten Übernahme einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung nehmen kann. Werden die Informationen nicht oder zu spät bereitgestellt, kann der Betriebsrat bei der besonderen Unternehmenskammer (Ondernemingskamer) beim Berufungsgerichts in Amsterdam beantragen, die Übernahme zu blockieren. Gibt der Betriebsrat im Rahmen seines Anhörungsrechts eine ablehnende Stellungnahme ab, kann die Hauptversammlung der Gesellschafter des Unternehmens dennoch unter Angabe einer angemessenen Begründung die Übernahme beschließen. Der Betriebsrat kann dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der abweichenden Entscheidung an den Betriebsrat bei der Unternehmenskammer Beschwerde einlegen. Wenn die Unternehmenskammer die Beschwerde für begründet erklärt, wird die Entscheidung der Hauptversammlung der Gesellschafter aufgehoben .
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Übernahme eines insolventen Unternehmens
Ein Insolvenzverfahren in den Niederlanden bedeutet unweigerlich das Ende des insolventen Unternehmens selbst. Sofern das Unternehmen noch über rentable Teile verfügt, wird der Insolvenzverwalter versuchen, diese im Rahmen einer Übertragenden Sanierung (Doorstart) an einen Investor oder strategischen Käufer zu verkaufen. Eine Unternehmensübernahme im Insolvenzfall erfolgt daher immer in Form einer Vermögensübertragung. Der Käufer erwirbt nur die Vermögenswerte des insolventen Unternehmens, z. B. Betriebsmittel, Unternehmensvermögen, Vorräte, Forderungen und/oder Goodwill (Handelsname, Domainname, Kundenkartei). Schulden werden grundsätzlich nicht übernommen. Bei einer Übertragenden Sanierung ist Eile geboten. Je länger das Insolvenzverfahren dauert, desto größer ist das Risiko, dass Lieferanten und Kunden abspringen.
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Weitere Besonderheiten beim Kauf von Anteilen einer niederländischen Gesellschaft
In den Niederlanden kann auch eine juristische Person Geschäftsführer sein. Dies kann aus Haftungsgründen unter Umständen auch für ausländische Investoren interessant sein.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das Gesellschafterregister in den Niederlanden nicht öffentlich ist. Solange es nur einen einzigen Gesellschafter gibt, wird dieser im Handelsregister eingetragen. Sobald eine Gesellschaft jedoch mehr als einen Gesellschafter hat, kann die Identität der Gesellschafter nicht mehr im Handelsregister eingesehen werden. Das Gesellschafterregister wird vom Geschäftsführer der Gesellschaft geführt. Achtung: Wenn die Anonymität der Gesellschafter gewünscht ist, muss darauf geachtet werden, dass diese nicht an der Gründung der Gesellschaft beteiligt sind. Die Gründungsurkunde wird nämlich im Handelsregister veröffentlicht.
Schließlich kennen auch die Niederlande ein Transparenzregister, das sog. UBO-Register, in welchem der letztendliche wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft zu registrieren ist.
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Gesellschaftervereinbarung/Joint-Venture-Vereinbarung in den Niederlanden
Wenn nur ein Teil der Anteile erworben wird oder der Kauf des Unternehmens in mehreren Schritten erfolgt, ist es ratsam, eine Gesellschaftervereinbarung abzuschließen. Diese regelt die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Parteien und kann Kauf- und Verkaufsversprechen, Rückkaufverpflichtungen, die Unübertragbarkeit von Anteile, Satzungsänderungen, Geschäftsführungsregeln, Wettbewerbsverbotsklauseln und andere Verpflichtungen enthalten. Eine klare und detaillierte Regelung in der Gesellschaftervereinbarung ist für den Erfolg der Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung.
Haben Sie noch Fragen zur Beteiligung an einer Gesellschaft in den Niederlanden? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Unsere deutschsprachige CBBL-Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler und ihr Team in Amsterdam stehen Ihnen gerne zur Verfügung: bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de , Tel. +312057474751.


