/ Rechtsgebiete / Verletzungsschaden
Das Personenschadensrecht ist ein (spezialisierter) Teilbereich des Haftungsrechts. Als Geschädigter eines Unfalls oder anderen unglücklichen Ereignisses haben Sie oftmals gegenüber dem Verursacher (oder dessen Versicherung) Anspruch auf Ersatz des von Ihnen erlittenen Schadens. Die Anwälte von Van Diepen Van der Kroef unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung des Schadenersatzes, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Für Opfer von Personenschäden haben wir eine gesonderte Website (www.vandiepenletselschade.nl) eingerichtet, auf der sie weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten. Nähere Informationen finden Sie nachstehend oder direkt auf der Website.
Sobald die Haftung von der Gegenpartei (bzw. deren Versicherung) anerkannt wurde – was in der Praxis oftmals der Fall ist –, kann mit der Abwicklung begonnen werden. Die Berechnung der Schadenshöhe ist oftmals kompliziert. Überlassen Sie daher auch das gerne unseren Anwälten. Ein Schaden kann viele Formen annehmen – vom Verlust der Erwerbsfähigkeit, weil Sie nicht mehr arbeiten können, über Hilfe im Haushalt, den Sie nicht mehr alleine erledigen können, bis hin zu medizinischen Kosten. Auch Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) zählt zu den Schadensposten. Schmerzensgeld bezieht sich auf Schaden in Form von Schmerzen, Leid und Verlust an Lebensfreude. Wir helfen Ihnen durch diese schwere Zeit, indem wir den Schaden bewerten und gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten prüfen.
Im Rahmen eines Erstgesprächs erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme zur Verletzung, zum Schaden und zur Strategie. Das ist der erste Schritt. Ganz nach Ihren Wünschen führen wir dieses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, in unserer Kanzlei oder auch per Videotelefonie durch.
Wir unterstützen Sie in folgenden Situationen:
Steht fest, dass ein anderer für den von Ihnen erlittenen Schaden haftbar ist, werden auch die (Anwalts-)Kosten Ihrem Schaden hinzugerechnet. Auch diese Kosten müssen dann vollständig von der Gegenpartei (bzw. deren Versicherung) ersetzt werden. Sie haben insoweit also Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Wenn Sie zunächst einen Teil der Kosten selbst tragen mussten, weil die Anerkennung der Haftung auf sich warten ließ, sorgen wir dafür, dass Ihnen diese Kosten nach der Haftungsanerkennung von der Gegenpartei erstattet werden.
Sie haben bereits einen (auf Personenschaden spezialisierten) Juristen oder Anwalt eingeschaltet, sind aber mit dessen Dienstleistung nicht zufrieden? Kein Problem. Wir übernehmen die Schadensabwicklung von Ihrem bisherigen Interessenvertreter. Für die Übernahme einer Interessenvertretung in Personenschadensachen ist kein Anwaltstitel erforderlich. Dies hat zur Folge, dass nicht alle Interessenvertreter die gleiche fundierte Ausbildung genossen haben wie unsere Anwälte. Unsere Anwälte zeichnen sich durch Sorgfalt, Expertise und Engagement aus und sind somit Ihre beste Versicherung.
Gerne können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen und ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Rémon van Mourik
Tarik
Menno Kronenburg
Haben Sie eine Frage oder wünschen Sie weitere Informationen? Unsere Spezialisten antworten schnell und sind jederzeit erreichbar.